Bava Kamma 199

Kapitel 199

א בית חייהם את הדרך זו גמילות חסדים ילכו זו ביקור חולים בה זו קבורה את המעשה זה הדין אשר יעשון זו לפנים משורת הדין
1 ihren Lebensunterhalt; <i>den Weg</i>: Liebeswerke; <i>daß sie gehen sollen</i>: Krankenbesuch; <i>auf diesem</i>: die Bestattung; <i>das Werk</i>: das Recht, <i>das sie üben sollen</i>: innerhalb der Rechtslinie.
ב ריש לקיש אחוי ליה דינרא לרבי אלעזר אמר מעליא הוא אמר ליה חזי דעלך קא סמכינא א"ל כי סמכת עלי מאי למימרא דאי משתכח בישא בעינא לאיחלופי לך והא את הוא דאמרת רבי מאיר הוא דדאין דינא דגרמי מאי לאו ר' מאיר ולא סבירא לן כוותיה
2 Reš Laqiš zeigte einst R. Elea͑zar einen Denar, und dieser sagte ihm, er sei gut. Da sprach jener: Siehe, ich verlasse mich auf dich. Dieser entgegnete: Was willst du mit dem Verlassen sagen; wenn etwa, daß, wenn er sich als schlecht herausstellen sollte, ich ihn dir umtauschen müssen werde, so bist du es ja selber, der gesagt hat, derjenige, welcher lehrt, man sei für die Verursachung ersatzpflichtig, sei R. Meír, und dies heißt ja wahrscheinlich: es ist R. Meír, und wir entscheiden nicht nach seiner Ansicht!?
ג א"ל לא ר' מאיר וסבירא לן כוותיה
3 Jener erwiderte: Nein, es ist R. Meír, und wir entscheiden auch nach seiner Ansicht. –
ד הי רבי מאיר אילימא רבי מאיר (ד' ל' מ' פ' סימן)
4 Welche Lehre R. Meírs ist hier gemeint; wollte man sagen folgende Lehre R. Meírs:
ה דתנן דן את הדין זיכה את החייב חייב את הזכאי טימא את הטהור טיהר את הטמא מה שעשה עשוי וישלם מביתו
5 Wenn [der Richter] eine Entscheidung getroffen und dem Unrechthabenden Recht und dem Rechthabenden Unrecht gegeben hat, oder das Reine als unrein und das Unreine als rein erklärt hat, so ist seine Entscheidung gültig, er aber muß aus seiner Tasche bezahlen.
ו הא איתמר עלה אמר רבי אילעא אמר רב והוא שנטל ונתן ביד
6 Aber hierzu wurde ja gelehrt: R. Ilea͑ sagte im Namen Rabhs, dies nur dann, wenn er mit der Hand von einem genommen und dem anderen gegeben hat.
ז אלא הא ר' מאיר דתנן לצבוע לו אדום וצבעו שחור שחור וצבעו אדום ר' מאיר אומר נותן לו דמי צמרו התם קא עביד בידים
7 Wollte man sagen, folgende Lehre R. Meírs: Sie rot zu färben und er sie schwarz gefärbt hat, schwarz zu färben und er sie rot gefärbt hat, so muß er, wie R. Meír sagt, ihm den Wert der Wolle ersetzen. Aber dieser hat es ja mit den Händen getan.
ח אלא הא ר' מאיר דתנן המסכך גפנו על גבי תבואתו של חבירו הרי זה קידש וחייב התם נמי קא עביד בידים
8 Wollte man sagen, folgende Lehre R. Meírs: Wenn jemand mit seinem Weinstocke das Getreide eines anderen bedeckt hat, so hat er es verboten gemacht und ist ersatzpflichtig. Aber auch hierbei hat er es ja mit den Händen getan!? –
ט אלא הא ר"מ דתניא מחיצת הכרם שנפרצה
9 Vielmehr, es ist folgende Lehre R. Meírs: Wenn der Zaun eines Weinberges durchbrochen wurde,